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Eine naturschutzbedeutsame Fläche wird im Winter inspiziert (Foto: L. Häuser)

Was macht der Flächenmanager eigentlich im Winter?

Die Wiesen sind – nach der letzten Mahd oder Beweidung im Herbst – kurz. Es wird kalt, dann frostig. Vom satten Bergwiesen-Grün des Sommers ist nicht mehr viel zu erahnen. Die Farbenvielfalt ist verschwunden und in allwinterliche braun-gelbe Töne übergegangen. Doch auch das währt nicht lang. Rasch hält der Winter im Osterzgebirge Einzug und Schnee versteckt nun alle verbliebenen Hinweise auf die Bergwiesen-Existenz bis zum Frühling. Bekanntermaßen hat der raue Winter im Osterzgebirge ein starkes Durchhaltevermögen.

Und nun…? Atmet der Flächenmanager der Naturschutzstation kurz durch und dreht dann ein halbes Jahr lang Däumchen bis wieder erste Schlüsselblumen und Buschwindröschen sprießen? Aber nicht doch… Die Arbeit geht natürlich weiter. Ein Flächenmanager kümmert sich darum, naturschutzbedeutsame Flächen im Landkreis in die entsprechende Pflege zu bringen. Das ist ein Ziel im sogenannten "C3-Projekt" der Naturschutzstation. Im Winter - also jetzt - wird der Grundstein für die Flächenpflege des kommenden Jahres gelegt. Das bedeutet unter anderem intensive Recherchearbeit. Um Flächen einordnen und optimal vorbereiten zu können, wird fast schon detektivisch vorgegangen: Eigentümer werden ermittelt, unzählige Befragungen durchgeführt sowie Möglichkeiten für eine Wiederaufnahme der Bewirtschaftung zusammengestellt und geprüft. Die Gespräche mit Eigentümern wie Bewirtschaftern, mit Gärtnern wie Landwirten, mit Behörden wie Vereinen sind ohnehin das Rückgrat des Flächenmanagements. Diese können natürlich im Winter gleichermaßen wie im Sommer stattfinden. Dazu ist gelegentlich auch mal eine Flächenbesichtigung im Schnee nötig, um die Situation vor Ort zu begutachten. Außerdem kommen regelmäßig Hinweise zu weiteren brachliegenden Flächen herein. Neue Daten müssen aufbereitet und ins Flächenverzeichnis eingepflegt werden. Es werden Steckbriefe und Karten erstellt. Der Winter ist zudem die Zeit der Förderaufrufe. Bis zum 31.1. konnte eine Förderung für die Pflege naturschutzbedeutsamer Flächen im Rahmen der Richtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014) beantragt werden. Hierzu erfolgte ein intensiver Informationsaustausch mit möglichen Antragstellern.

Es gilt zudem, den Winter z.B. für Gehölzentfernung oder -verschnitt zu nutzen. Die Flächen werden also auch direkt durch operative Maßnahmen auf die Pflege des kommenden Jahres vorbereitet. Gehölze – wie Bäume, Hecken und Gebüsche – dürfen nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar verschnitten oder entfernt werden, aus Rücksicht vor den Bewohnern dieser Landschaftsstrukturelemente. Daher gilt die Erlaubnis nur außerhalb der Vogelbrutsaison. Für geschützte Gehölze ist zusätzlich eine Genehmigung für Eingriffe einzuholen. Informieren Sie sich daher stets, ob es sich um geschützte Gehölze handelt.

Um weitere Erfolge im Flächenmanagement und der Wieder-Inpflegenahme zu erzielen, ist die Winterarbeit also essentiell. Noch stehen zahlreiche vorbereitende Arbeiten an. Dabei ist schon wieder Februar. Und ehe man sich versieht, ist der Winter wieder vorüber. Vielleicht schon in 12 Wochen erfreuen uns die Bergwiesen wieder mit ihrer beeindruckend bezaubernden Blütenpracht. Bis dahin gibt es noch viel zu tun.

Lukas Häuser


© Naturschutzstation Osterzgebirge. Alle Rechte vorbehalten.
Online: https://www.naturschutzstation-osterzgebirge.de/ [Stand: 10.12.2024]